Veterinärärztliche Bedingungen bei Veranstaltungen mit Pferden

 

Regionale Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Bratislava - Stadt
bestimmt diese veterinärärztlichen Bedingungen für die Organisation von Pferderennen
im Areal Závodisko, š. p., Bratislava, Starohájska 29,
für die Rennsaison 2012

  

Alle Pferde, die an den Rennen teilnehmen, müssen diesen Bedingungen entsprechen:


1. sie müssen im Identitätsausweis des registrierten Pferdes (Pferdepass) registriert sein, sie müssen ein Begleit-Dokument mit sich führen, eventuell ein Gesundsheitsausweis haben und:

 

A) Pferde, die aus Slowakei kommen

a)  müssen eine Pferde-Influenza - Immunisierung nach dem geltenden Imf-Schema aufweisen

b)  müssen die immunologischen Blutuntersuchungen mit negativem Ergebnis  - Infektionsanämie des Pferdes (AIE) und Rotz (Malleus) bestätigt sein.

 

B) Pferde, die aus den Ländern der Europäischen Union kommen

a)  müssen eine Pferde-Influenza - Immunisierung nach dem geltenden Imf-Schema aufweisen

b)  für alle Pferde muss ein Begleit-Dokument vorgelegt werden, dass den Gesundheitszustand den Pferden laut Direktive des Rates EHS 90/426 bestätigt

 

C) Pferde, die aus Drittländern kommen,

a)  müssen eine Pferde-Influenza - Immunisierung nach dem geltenden Imf-Schema aufweisen

b)       müssen ein veterinärärztliches Zertifikat für die zeitweilige Einführung der registrierten Pferde auf das Gebiet der EU mit sich führen, das von einem amtlichen Veterinärarzt des Ursprungslandes bestätigt ist.

 

2. Vor dem Betreten des Veranstaltungsortes müssen die Tiere von einem Tierarzt untersucht und besichtigt werden, der mit der Ausübung der epizootologischen Aufsicht beauftragt ist. Es ist erforderlich, Bedingungen für eine ordnungsgemäße Eingangsuntersuchung nach den Anforderungen des Tierarztes zu schaffen, der an der Tierveranstaltung die veterinärärztliche Aufsicht durchführt. Die veterinärärztliche Aufsicht wird der private Tierarzt MVDr. Ján Horecký gewährleisten, der den Ausweis des Pferdes dem staatlichen Veterinärarzt der Regionalen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Bratislava - Stadt zur Kontrolle vorlegt. Im Fall seiner Abwesenheit garantiert er einen Vertreter, den er der Regionalen Veterinär- und Lebensmittelverwaltung Bratislava - Stadt meldet.

 

3. Platzierung, Bewegung, Manipulation mit Tieren in den Räumen der Veranstaltung müssen so gesichert sein, dass die Bestimmungen des Gesetzes Nr. 488/2002 Ges.-Slg. über veterinärärztliche Betreuung und über die Änderung einiger Gesetze und anderer allgemein verbindlicher Rechtsnormen und allgemeiner Hygienebestimmungen eingehalten werden.

  

4. Pferde dürfen nur in Verkehrsmitteln transportiert werden, die für den Transport von Tieren bestimmt und genehmigt sind, die vor dem Transport gereinigt und mit einem genehmigten Desinfektionsmittel desinfiziert wurden. Sportpferde werden zum Wettkampfort außerhalb der Einstallungsgemeinde minimal sechs Stunden vor dem Start transportiert. Der Transport muss auf die Art und Weise durchgeführt werden, dass das Wohlbefinden der Tiere garantiert wird und ein wirksamer Gesundheitsschutz der Tiere gewährleistet ist.